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Boden- und Baugrunduntersuchung – Auch sinnvoll vor dem Grundstückskauf ? !!

Fragen die sich viele potentielle Interessenten an einem Grundstück immer wieder stellen sind u.a.:

Wie sind die Bodenverhältnisse beschaffen, wie tragfähig ist der Baugrund und in welcher Tiefe steht das Grundwasser an? Das sind nicht unerhebliche Fragestellungen, die immer im Zusammenhang mit Kosten stehen und ein Thema, mit dem sich zukünftige Investoren oder private Bauherren vor dem Grundstückskauf beschäftigen.

Wie verlässlich sind tatsächlich die Informationen des Vorbesitzers, des Maklers und der lieben Nachbarschaft? Wurden frühere Eingriffe im Untergrund vorgenommen oder Boden umgelagert und sind möglicherweise Bodenverunreinigungen / Schadstoffeinträge durch Ablagerung von Fremdstoffen entstanden. Der nette Opa aus der Nachbarschaft hatte doch gesagt, hier brauch man sich keine Sorgen machen, alles ‚Märkischer Sand‘.

Der kritische Betrachter stellt sich nun die Frage: Kann man mit solchen volkstümlichen Aussagen… guten Gewissens Verträge unterschreiben und in zielgerichtet planen. Sicherlich nicht!

Was sich unter dem Rasen befindet, sollte im Vorfeld geklärt werden. Spätestens zum Zeitpunkt der konkreten Bauplanung werden Architekten und Statiker den Bauherrn darauf hinweisen, dass die Tragfähigkeit des Baugrundes zu untersuchen ist, wenn dies bisher nicht vorgenommen wurde. Der Statiker hat die Bauwerksgründung (z.B. Fundamente, Bodenplatte, Pfähle etc.) zu bemessen und benötigt diesbezüglich klare Vorgaben, u.a. in Form erdstatischer Parameter bzw. bodenmechanischer Kennwerte sowie eine sorgfältige gründungstechnische Beratung  zur späteren Ausführung.

Das Baugrundgutachten – bzw. korrekt ausgedrückt Baugrund- und Gründungsgutachten (Geotechnischer Bericht) – liefert diese Angaben. Oftmals wird fälschlicherweise auch vom Bodengutachten gesprochen, jedoch ist diese Ausdrucksweise unglücklich gewählt und streng genommen falsch, da sie keinen klaren Bezug zum Inhalt eines solchen Gutachtens herstellt. Bodengutachten wird im wesentlichen als Sammelbegriff verwendet für verschiedene Bewertungen des Bodens oder des Baugrundes. Der Baugrund lässt sich auf seine Tragfähigkeit untersuchen, der Boden auf seine Versickerungsfähigkeit oder auf evtl. vorhandene Verunreinigungen, Altlasten oder Störstoffe. Auch sind Untersuchungen in Bezug auf die spätere Nutzung zum Beispiel für landwirtschaftliche Zwecke oder für den Gartenbau etc. möglich. Vielfältig gestaltet sich das Aufgabengebiet und die Methoden entsprechender Erkundungen und Untersuchungen.

Im Fall des Investors und potentiellen Grundstückskäufers,  lassen sich beispielsweise Untersuchungen zielgerichtet kombinieren. Vor dem Grundstückskauf werden gezielte Boden- und Baugrunduntersuchungen durchgeführt, Bodenproben entnommen, mittels geeigneter Methoden auf Tragfähigkeit überprüft oder bzgl. möglicher Bodenverunreinigungen entsprechende Laboranalysen durchgeführt. Die Untersuchungsstrategie schlägt ein Fachingenieur vor. In der Regel wird dies ein Sachverständiger bzw. Fachplaner für Geotechnik sein, der sog. Baugrundgutachter / Bodengutachter.

Eine persönliche und objektbezogene Rücksprache mit dem Gutachter ist dabei zielführend und sollte zunächst im Vordergrund stehen, da jedes Grundstück seine eigenen Gegebenheiten hat und eventuelle Besonderheiten, zum Beispiel aus der historischen Nutzung, bei den Untersuchungen zu berücksichtigen sind. Je genauer die Vorinformationen, desto zielgerichteter können entsprechende Erkundungen und Auswertungen erfolgen, was letztendlich eine Risikominimierung und Kostentransparenz für den Käufer bedeutet.

Grundwasser im Keller / Berlin

In Berlin und Umgebung ist den letzten Jahren ein Anstieg des Grundwassers zu verzeichnen. Einerseits werden die Grundwasserverhältnisse durch die geologischen und hydrologischen Verhältnisse bedingt, andererseits ist es auch im Laufe der Zeit durch den Eingriff des Menschen zur Veränderung der Grundwasserverhältnisse gekommen. Absenkungen des Grundwassers bei Baumaßnahmen, der Bau von Kanälen oder auch die Grundwasserentnahme führte zu Veränderungen und künstlichen Schwankungen des Grundwasserspiegels.

Thema Kellervernässungen und Bauwerksabdichtung!

Steht Wasser im Keller sind zusätzliche Pumpen erforderlich, um die Trockenhaltung zu gewährleisten.

Daher ist für den privaten Bauherren die Kenntnis des Grundwasserstandes vor dem Hausbau eine wichtige Planungsgrundlage. Die Wahl der Bauwerksabdichtung sollte sorgfältig unter Berücksichtigung der hydrogeologischen Verhältnisse am Standort getroffen werden. Nicht selten kam es durch den Einfluss von Grund- oder Schichtenwasser zu Feuchte- bzw. Bauwerksschäden bei unzureichender Bauwerksabdichtung. Nachträgliche Abdichtungen des Kellers sind mit entsprechend hohen Kosten verbunden.

Durch eine Baugrunduntersuchung wird bei den Aufschlussarbeiten vor Ort u.a. auch der Grundwasserstand ermittelt; die hydrogeologischen Verhältnisse werden im Gutachten aufgezeigt. Das Bodengutachten beschreibt sozusagen die lokale Standortsituation.

Das Haus am See

Jeder zukünftige private Bauherr hat wohl darüber schon einmal nachgedacht oder davon geträumt… Ein Grundstück und das Haus am See… Oder das Wochenendhaus in schöner Hanglage mit direktem Blick auf’s Wasser… Oder, Oder…

Sind die Kosten für das Wassergrundstück aufgebracht, tun sich weitere Fragen auf. Und diese stehen oftmals im Zusammenhang mit der eigentlichen Bebaubarkeit bzw. den örtlichen Bodenverhältnissen und der Tragfähigkeit des anstehenden Baugrundes.

Der teuer gekaufte Grund und Boden des Seegrundstücks kann auch so seine Tücken haben. Dies kann sich in Form von gering tragfähigen Bodenschichten zeigen. Bedingt durch die geologische Entstehung sind organische Schichten gerade in Ufernähe nicht selten. Möglicherweise ist in diesem Fall eine herkömmliche Flachgründung für das geplante Wohnhaus nicht mehr möglich. Alternative Sonder- bzw. Tiefgründungen stehen somit zur Diskussion.

Ergibt die Baugrunduntersuchung, das sich tiefreichende organische Ablagerungen im Untergrund befinden, kommen in den meisten Fällen Pfahlgründungen zur Ausführung. Konventionelle Pfahlgründungen sind unter u.a. Bohrpfähle oder Verdrängungspfähle bzw. Rammpfähle. Eine ebenfalls bewährte Möglichkeit, die Bauwerkslasten sicher in den Untergrund abzutragen, stellen klassische Brunnengründungen dar.

Rammsondierung

Neben den bekannten direkten Methoden zur Baugrunderkundung wie Bohrungen und Schürfe, bei denen die Bodenschichten durch Entnahme von Bodenmaterial direkt hinsichtlich Ihrer Zusammensetzung und Genese untersucht werden können, wurden im Laufe der Zeit eine Vielzahl indirekter geotechnischer Untersuchungsmethoden und Messungen entwickelt. Hierzu gehören u.a. Sondierungen.

Ziel von Sondierungen ist die Untersuchung der Bodenschichten in ihrer natürlichen ungestörten Lagerung. Voraussetzung für die Auswertung ist dabei jedoch immer das Wissen um den anstehenden Boden, weshalb eine Kombination aus direkten und indirekten Methoden durchgeführt werden sollte.

Beim Sondieren erfolgt das Einrammen bzw. Eindrücken von Sonden in den Boden oder nach dem Vortrieb in den Boden das Drehen um die Längsachse. Als Messergebnis wird der Bodenwiderstand gegen das Einrammen bzw. Eindrücken und Drehen der Sonden erfasst.

Eine der ältesten bekannten indirekten Methoden zur geotechnischen Untersuchung ist die Messung des Bodenwiderstandes durch Eindrücken einer Sondierstange (Metallstange) in den Boden. Diese Sondiermethode wurde bereits am Ende des 19. Jahrhunderts mittels dem sogenanntem „Sondiereisen“ zur Untersuchung des Bodens eingesetzt. Das Sondiereisen wurde dabei unmittelbar nach dem Aushub der Baugrube von der vorgesehenen Gründungssohle aus in den anstehenden Boden niedergebracht. Anhand der Beobachtungen beim Sondieren wurde auf die Qualität des Baugrundes geschlossen.

Einige damalige Hinweise aus der Literatur bezüglich der Ergebnisbewertung (Der Grundbau, Deutsche Bauzeitung, Berlin, 1906) liefern auch heutzutage noch gute Anhaltspunkte für den Geotechniker zur Interpretation der Felduntersuchungen: „Beim Eindringen der Spitze in den Boden erhält man durch Geräusch und Gefühl Aufschluss über Dichtigkeit und Art der durchstoßenen Schichten. Sand und Kies knirschen an der Stange, Lehm erweist sich als zähe, Torf als hohl oder speckig und häufig von ungleichem Widerstand, Mutterboden gibt einen dumpfen Ton. Steht die Stange in Sand oder Kiesschichten, so reibt sie sich blank; steht dieselbe in Ton und Lehm, so wird sie von anhaftenden Teilchen gelblich oder bläulich gefärbt; stand sie in Torf, so fühlt sie sich klebrig an. In wassergesättigten Boden oder bei Lagerung unter offenem Wasser werden die anhaftenden Lehm- oder Torfteilchen beim Herausziehen der Stange abgestreift oder abgespült…“

Die Art der Anwendung zur qualitativen Beurteilung der Bodenschichten hinsichtlich ihrer Lagerung durch Sondierungen, insbesondere der Rammsondierungen, hat sich im Prinzip bis heute nicht geändert. Die als Rammsondierung bekannte Methode wird – in ihrer leichten Handausführung – auch als Künzelstab bezeichnet, denn Künzel schlägt bereits 1936 in der Zeitschrift Bauwelt vor, das die Sondierstange nach einheitlichen Regeln als Prüfstab zur Bestimmung des Bodenwiderstandes zu verwenden sei.

Die Verwendung der Rammsondierung wurde in späteren Jahren in der DIN 4094 einheitlich geregelt, deren letzte Fassung aus dem Jahre 2002 stammt und im Jahre 2005 durch die DIN EN ISO 22476-2 ersetzt wurde.

Entscheidend für die praktische Anwendung und Ergebnisbewertung ist jedoch immer die Erfahrung des Geotechnikers, da viele Faktoren die Messergebnisse beeinflussen.

Die Rammsonde, insbesondere die leichte Handausführung – die DPL-5 – entwickelte sich im Laufe der Jahre zu einer sehr beliebten Methode zur Überprüfung der Verdichtung künstlicher Schüttungen und – gerade unter beengten Verhältnissen – im Leitungsbau.

Bei der Durchführung einer Rammsondierung erfolgt das definierte Einrammen bzw. Einschlagen der Rammsonde mit definierter Energie und Fallhöhe. Die Sonde wird dabei in den Boden eingetrieben mittels einem definiertem Fallgewicht. Die Anzahl der Schläge pro 10cm Eindringtiefe (N10) werden in einem Rammdiagramm dokumentiert. Es gibt sowohl einfache handbetriebene Ausführungen für Rammsonden als auch automatische Geräte (z.B. als pneumatische Ausführung) mit Erfassung der Messergebnisse.

Zum Bedauern für den Baugrundgutachter / Bodengutachter wurde in der aktuellen DIN EN ISO 22476-2 die leichte Rammsonde DPL-5 (Spitzenquerschnitt von 5 cm² / Masse des Rammbären von 10 kg) nicht übernommen, obwohl diese sich gerade bei der praktischen Tätigkeit und Untersuchung im Feld nun schon über Jahrzehnte hierzulande sehr gut bewährt hat. Die DIN EN ISO 22476-2 enthält „nur“ noch die leichte Ausführung der Rammsonde DPL mit größerem Spitzenquerschnitt von 10 cm².

Neben der leichten Rammsondierung gibt es u.a. noch die mittelschwere Rammsondierung DPM (Dynamic Probing Medium, Spitzenquerschnitt von 10 cm² / Masse des Rammbären von 30 kg), die schwere Rammsondierung DPH (Dynamic Probing Heavy, Spitzenquerschnitt von 15 cm² / Masse des Rammbären von 50 kg) und die DPSH – superschwere Rammsondierung (Dynamic Probing Super Heavy, Spitzenquerschnitt von 16 / 20 cm² / Masse des Rammbären von 63,5 kg). Diese Varianten – mit größerem Gewicht und Spitzenquerschnitt – sind besonders für größere Aufschlusstiefen geeignet.

Geotechnik

Die Geotechnik ist ein klassisches Fachgebiet des Bauingenieurwesens und gliedert sich u.a. in die Bereiche Bodenmechanik, Felsmechanik, Erdbau und Grundbau. Schwerpunkt der Geotechnik ist die Thematik Boden und Grundwasser in der Interaktion mit dem Bauen bzw. dem Bauwerk.

Die Errichtung von Bauwerken stellt einen Eingriff in den Boden dar und erfordert geotechnische Lösungen um die Bauwerkslasten sicher in den Untergrund abzutragen. Beim Bauen in die Tiefe, im Wasser oder in Wassernähe und insbesondere bei der Gründung von Bauwerken sind detaillierte Kenntnisse über den Schichtenaufbau und das Verhalten des Untergrundes, der durch das Bauen eine zusätzliche Belastung erfährt, erforderlich.

Als Ingenieurwissenschaft hat die Geotechnik eine hohe Bedeutung. Insbesondere durch die immer höher werdenden Qualitätsstandards im Bauwesen sind geotechnische Planungen unabdingbar. Die Standsicherheit und die Gebrauchstauglichkeit eines geplanten Bauwerkes sind sorgfältig zu prüfen. Vor der Realisierung eines Bauwerkes ist stets der Boden hinsichtlich seiner Tragfähigkeit zu untersuchen. Dementsprechend sind – auf das vorgesehene Bauvorhaben abgestimmte – Baugrunduntersuchungen sorgfältig durchzuführen.

Für die Errichtung eines Gebäudes stellen sich zunächst, die für den Grundbau klassisch relevanten Fragen, z.B. wie tief die Fundamente zur Erreichung des tragfähigen Baugrundes geführt werden müssen, ob ein Bodenaustausch notwendig wird oder möglicherweise tief gegründet werden muss.

Bei Baustellen mit direkt angrenzenden Nachbargebäuden – wie es in Großstädten z.B. in Berlin oder Hamburg häufig der Fall ist, um vorhandene Grundstückslücken zu schließen – sind die Altgründungen zu beachten, woraus sich wichtige Punkte über die Verfahrensweise zur Sicherung der Bestandsgebäude, der Baugrube und zur Gründung des neuen Bauwerkes ableiten.

Ist beispielsweise eine Gebäudesanierung mit Kellertieferlegung vorgesehen, so ist im Vorfeld prinzipiell eine sorgfältige Bestandsaufnahme der vorhandenen Altgründung und die Erkundung des Baugrundes notwendig, um die grundbaustatische Planung gewissenhaft vorzunehmen.

Auch muss Klarheit über das Grundwasser oder wasserführende Bodenschichten bestehen, um die Gründungstechnik und weitere Bauausführung (Wasserhaltung, Bauwerksabdichtung etc.) zielgerichtet planen zu können.

Bei Böschungen und Dämmen bestimmt allein die Nutzung des Baustoffs „Boden“ und die damit verbundenen Fragen zur Standsicherheit die geotechnische Ingenieurpraxis.

Weitere Aspekte ergeben sich auch bzgl. des Umgangs mit dem vorhandenem Bodenmaterial. Durch frühere Nutzungen, z.B. bei Grundstücken mit industrieller Vorgeschichte, sind Bodenverunreinigungen und eventuelle Altlasten nicht selten. Ein Entsorgungsmanagement und Flächenrecycling ist bei größeren Bauvorhaben oftmals notwendig. Orientierende umweltgeotechnische Bodenuntersuchungen im Vorfeld von Baumaßnahmen ergeben schon erste Hinweise, ob ein diesbezüglicher Handlungsbedarf besteht.

Durch die komplexe Interaktion zwischen Baugrund und Bauwerk bzw. auch der Bautechnologie ist es gerade in der Vorplanungsphase zwingend notwendig, das Bauherren, Bodengutachter, Architekt und Tragwerksplaner eng zusammen arbeiten, um eine kostenoptimierte Lösung für diese Interaktion zu erarbeiten. Dieses Planungspotential wird meistens unterschätzt, so dass versäumte Vorplanungen meist nur mit einem enormen Kostenaufwand ausgeglichen werden können.

Das Baugrundgutachten / Bodengutachten sollte daher möglichst frühzeitig eingeholt werden.

Geotechnischer Bericht

Abhängig vom geplanten Bauvorhaben werden in einem Geotechnischen Bericht
( Baugrundgutachten / Gründungsgutachten )
u.a. folgende Punkte behandelt:

– Beschreibung des Standortes und Bauwerks, historische Angaben zum Grundstück
– Geländetopographie und regionale Geologie
– Grundwassersituation, hydrogeologische Situation des Standorts
– Schichtenfolge und Beschreibung des Baugrundmodells
– Auswertung von bodenmechanischen Laboruntersuchungen
– Baugrundeigenschaften, Setzungsverhalten und Tragfähigkeit der erkundeten Böden
– Gründungsempfehlung – Gründungstechnische Beratung
– Angabe der bodenmechanischen Kennwerte (Bodenkennwerte) und zulässigen Bodenpressungen
– Hinweise zur Baugrubenausbildung und -sicherung, Böschungswinkel
– Empfehlungen zu den Erdbauarbeiten, zur Bauwerksabdichtung, Wasserhaltung und Versickerung
– Angaben zu den Bodenklassen, Frostempfindlichkeitsklassen, zur Bohr- und Rammbarkeit
– ggf. Auswertung von umweltanalytischen Laborprüfungen

Grundsätzlich bestimmt die Bauaufgabe den Umfang von geotechnischen Untersuchungen und die Baugrundbegutachtung. Die Aufgabenstellung sollte daher im Vorfeld genau definiert sein.

Hinsichtlich der Vorgehensweise bei den Untersuchungen im Feld, gibt es unterschiedliche Aufschlussverfahren, die der Bauaufgabe und der Standortsituation anzupassen sind.

Im Vorfeld sollten alle möglichen Informationen zum Grundstück und zum Bauvorhaben bzgl. der durchzuführenden Baugrunduntersuchung erörtert werden und die Vorgehensweise abgeklärt sein.

Bodengutachter

Baugrunduntersuchungen – Bodengutachter

Wie bei geotechnischen Untersuchungen vorzugehen ist, welche Art von Aufschlüssen, Feld- und Laborversuche vorzusehen sind, ist objektabhängig d.h. vom konkreten Bauvorhaben abhängig.

Den Erkundungsumfang der Baugrunduntersuchung schlägt der Bodengutachter vor. Es sind genaue Angaben zum Bauwerk erforderlich. Ist bereits im Vorfeld davon auszugehen, dass gering tragfähiger Boden auf dem zu untersuchenden Grundstück zu erwarten ist, so ist die Baugrunduntersuchung besonders zielgerichtet und sorgfältig durchzuführen.

Das Bodengutachten sollte bereits im Vorfeld der Planung erstellt werden. Ein konstruktives Zusammenwirken zwischen den Planern ist prinzipiell anzustreben. Der Baugrund ist aus „gutem Grund“ nicht zu unterschätzen.

Baugrundaufschlüsse – Ein allgemeiner Überblick

Baugrundaufschlüsse – Bohrungen

Es gibt verschiedene Verfahren um Bohrungen zur niederzubringen. Zur Beschreibung der detaillierten Probenahme wird an dieser Stelle auf die DIN EN ISO 22476 – 1 und auch auf die „gute alte“ DIN 4021 verwiesen.

Für den Praxisalltag im Baugrund-Ingenieurbüro kommen für direkte Baugrundaufschlüsse zusammenfassend folgende Verfahren infrage:

A) Baugrundbohrungen

(Aufschlussbohrungen bzw. Erkundungbohrungen)

übliche Durchmesser 50mm < D < 300mm

Abteufen: mittels schwerer Geräteeinheit / entsprechende Bohranlage erforderlich

B) Kleinbohrungen

(Rammkernbohrungen bzw. Rammkernsondierungen)

übliche Durchmesser 30mm < D < 80mm

Abteufen: i.d.R. mittels Motorbohrhammer / Elektrobohrhammer

C) Kleinstbohrungen

(Nutstangen / Schlitzsondierungen)

Durchmesser D < 30mm

Abteufen: manuell per Hand, ggf. mit pneumatischem Rammbär

D) Handdrehbohrungen

unterschiedliche Durchmesser zur Entnahme oberfächennaher Proben

E) Sonstige Bohrungen

z.B. als Kernbohrung zum Aufbrechen versiegelter Oberflächen, z.B. bei Betonoberflächen, Hindernissen etc.

Oftmals werden Rammkernbohrungen, auch als Rammkernsondierungen bezeichnet, zur Baugrunderkundung eingesetzt. Hierbei handelt es sich um Kleinbohrungen (Kategorie B), die je nach anstehender Bodenschichtung bis in Tiefen von etwa 10m i.d.R. gute Ergebnisse (gestörte Probenahme) für die Baugrundbeurteilung liefern. Rammkernsondierungen werden oftmals mittels Motorbohrhammer oder Elektrobohrhammer in den Boden getrieben. Diese Methode gilt als bewährtes und kostengünstiges Verfahren zur Durchführung von Baugrunduntersuchungen.

Bei tieferen Aufschlüssen sind zur gesicherten Probenahme Baugrundbohrungen (Kategorie A) empfehlenswert. Im Bereich von Innenstädten, wie beispielsweise in Berlin, in denen, bedingt durch Kriegsschäden und ehemalige Abrissmaßnahmen, oftmals kompakter Trümmer- bzw. Bauschutt im Untergrund vorhanden ist, gilt dies analog. Den Kleinbohrungen sind bei anstehendem grobstückigem Material Grenzen beim Abteufen gesetzt. Ausreichende Probemengen und eine ungestörte Probenahme (z.B. durch Gewinnung von Sonderproben – Probenahme von der Bohrlochsohle) werden bei verrohrten Aufschlussbohrungen gewährleistet, um gesichert die bodenmechanischen Eigenschaften ableiten zu können. Zur Durchführung solcher Aufschlussbohrungen ist eine entsprechende schwere Geräteeinheit bzw. Bohranlage erforderlich.

Kleinstbohrungen (Kategorie C) sollten nur in Anwesenheit des Baugrundgutachters oder durch Ihn selbst niedergebracht werden. Sie sind ggf. für kleinere Bauvorhaben wie z.B. Einfamilienhäuser oder bei Baugrubenabnahmen geeignet und kommen infrage, wenn die Regionalgeologie und die zu erwartenden Baugrundverhältnisse, ggf. auch aus Alt-Untersuchungen, weitestgehend bekannt sind. Hierbei ist grundsätzlich die Erfahrung des Baugrund-Ingenieurs gefragt, da die zu gewinnende Probenmenge gering ist.

Prinzipiell ist das geeignete Bohr- oder Sondierverfahren in Abhängigkeit der Aufgabenstellung zu wählen. Eine frühzeitige Verfahrensauswahl sollte bereits in der Angebotsphase berücksichtigt werden. Niemanden ist damit geholfen, schon in der Startphase eines Bauvorhabens am falschen Ende zu sparen und möglicherweise Risiken einzugehen. Zur Minimierung des Baugrundrisikos ist der Erkundungsumfang geotechnischer Untersuchungen prinzipiell sorgfältig vorzusehen.

Baugrundrisiko

Baugrundrisiko

Der Baustoff „Boden“ wird vom Bauherrn geliefert.

Nach der VOB liegt die Pflicht zur Beschreibung der Boden- und Wasserverhältnisse beim Auftraggeber. Dies bedeutet, dass das Baugrundrisiko der Bauherr trägt. Dieser sollte sich darüber im Klaren sein, welche Risiken er eingeht, ein Gebäude ohne vorherige Baugrunduntersuchung errichten zu lassen.

Die Baugrundproblematik ist nicht zu unterschätzen. Zur sorgfältigen Planung für die Errichtung eines Gebäudes gehört die Einholung eines Baugrundgutachtens. Die Notwendigkeit einer Baugrunderkundung sollte sich nicht nur bezüglich der Tragfähigkeit des anstehenden Baugrundes ergeben.

Ein weiteres Risiko besteht auch hinsichtlich eventuell vorhandener Bodenverunreinigungen oder Altlasten auf dem Grundstück. Ein solcher Verdacht sollte schon möglichst vor dem Kauf eines Grundstücks ausgeräumt werden. Kontaminationsbedingte Mehraufwendungen für Bodenaushub können erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.

Kosten einer Baugrunduntersuchung

Die Kosten einer Baugrunderkundung

Die Kosten einer Baugrunduntersuchung werden durch die Bauaufgabe bedingt. Eine Pauschalangabe ist hierzu nicht möglich.

Aus Sicht des Bauherrn sind Baugrunderkundungen definitiv nutzbringend hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise. Die anstehenden Bodenschichten, die Grundwassersituation und das Verhalten des Baugrundes werden „berechenbarer“, unabhängig davon, ob durch die Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen sich letztendlich Einsparungen ergeben oder diese einen zusätzlichen Kostenaufwand für die tatsächliche Ausführung bedeuten.

Oberster Grundsatz für den beratenden Baugrund-Ingenieur ist in diesem Zusammenhang, die Unabhängigkeit und Neutralität zu bewahren, auch wenn sich aufgrund der festgestellten Ergebnisse der durchgeführten Baugrunderkundung unangenehme Erkenntnisse ergeben – z.B. in Form von nicht erwarteten gering tragfähigen Böden, daraus resultierenden teuren Bodenaustauschmaßnahmen oder die Notwendigkeit von Sondergründungen – die letztendlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden sind, Kosten, die vorher nicht einkalkuliert waren.

Die erkundeten Baugrundverhältnisse sind nicht „schön zu reden“ !

Grundsätzlich geht es darum, durch eine Baugrunduntersuchung Sicherheiten zu schaffen und Risiken zu minimieren. Wo dies nicht erfolgte, kam es in der Vergangenheit nicht selten zu Gründungs- bzw. Bauwerksschäden.

Die Kosten für ein Bodengutachten bzw. Baugrundgutachten liegen gemessen an der Gesamtbausumme erfahrungsgemäß in der Größenordnung von lediglich 1 bis 2 %, oftmals und insbesondere bei kleineren Bauvorhaben sogar darunter. Der Preis für ein Baugrundgutachten / Bodengutachten ist hinsichtlich seiner Bedeutung und der zur Verfügung gestellten Informationen daher als gering anzusehen.