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Das Haus am See

Jeder zukünftige private Bauherr hat wohl darüber schon einmal nachgedacht oder davon geträumt… Ein Grundstück und das Haus am See… Oder das Wochenendhaus in schöner Hanglage mit direktem Blick auf’s Wasser… Oder, Oder…

Sind die Kosten für das Wassergrundstück aufgebracht, tun sich weitere Fragen auf. Und diese stehen oftmals im Zusammenhang mit der eigentlichen Bebaubarkeit bzw. den örtlichen Bodenverhältnissen und der Tragfähigkeit des anstehenden Baugrundes.

Der teuer gekaufte Grund und Boden des Seegrundstücks kann auch so seine Tücken haben. Dies kann sich in Form von gering tragfähigen Bodenschichten zeigen. Bedingt durch die geologische Entstehung sind organische Schichten gerade in Ufernähe nicht selten. Möglicherweise ist in diesem Fall eine herkömmliche Flachgründung für das geplante Wohnhaus nicht mehr möglich. Alternative Sonder- bzw. Tiefgründungen stehen somit zur Diskussion.

Ergibt die Baugrunduntersuchung, das sich tiefreichende organische Ablagerungen im Untergrund befinden, kommen in den meisten Fällen Pfahlgründungen zur Ausführung. Konventionelle Pfahlgründungen sind unter u.a. Bohrpfähle oder Verdrängungspfähle bzw. Rammpfähle. Eine ebenfalls bewährte Möglichkeit, die Bauwerkslasten sicher in den Untergrund abzutragen, stellen klassische Brunnengründungen dar.

Baugrundrisiko

Baugrundrisiko

Der Baustoff „Boden“ wird vom Bauherrn geliefert.

Nach der VOB liegt die Pflicht zur Beschreibung der Boden- und Wasserverhältnisse beim Auftraggeber. Dies bedeutet, dass das Baugrundrisiko der Bauherr trägt. Dieser sollte sich darüber im Klaren sein, welche Risiken er eingeht, ein Gebäude ohne vorherige Baugrunduntersuchung errichten zu lassen.

Die Baugrundproblematik ist nicht zu unterschätzen. Zur sorgfältigen Planung für die Errichtung eines Gebäudes gehört die Einholung eines Baugrundgutachtens. Die Notwendigkeit einer Baugrunderkundung sollte sich nicht nur bezüglich der Tragfähigkeit des anstehenden Baugrundes ergeben.

Ein weiteres Risiko besteht auch hinsichtlich eventuell vorhandener Bodenverunreinigungen oder Altlasten auf dem Grundstück. Ein solcher Verdacht sollte schon möglichst vor dem Kauf eines Grundstücks ausgeräumt werden. Kontaminationsbedingte Mehraufwendungen für Bodenaushub können erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.