Abhängig vom geplanten Bauvorhaben werden in einem Geotechnischen Bericht
( Baugrundgutachten / Gründungsgutachten )
u.a. folgende Punkte behandelt:
– Beschreibung des Standortes und Bauwerks, historische Angaben zum Grundstück
– Geländetopographie und regionale Geologie
– Grundwassersituation, hydrogeologische Situation des Standorts
– Schichtenfolge und Beschreibung des Baugrundmodells
– Auswertung von bodenmechanischen Laboruntersuchungen
– Baugrundeigenschaften, Setzungsverhalten und Tragfähigkeit der erkundeten Böden
– Gründungsempfehlung – Gründungstechnische Beratung
– Angabe der bodenmechanischen Kennwerte (Bodenkennwerte) und zulässigen Bodenpressungen
– Hinweise zur Baugrubenausbildung und -sicherung, Böschungswinkel
– Empfehlungen zu den Erdbauarbeiten, zur Bauwerksabdichtung, Wasserhaltung und Versickerung
– Angaben zu den Bodenklassen, Frostempfindlichkeitsklassen, zur Bohr- und Rammbarkeit
– ggf. Auswertung von umweltanalytischen Laborprüfungen
Grundsätzlich bestimmt die Bauaufgabe den Umfang von geotechnischen Untersuchungen und die Baugrundbegutachtung. Die Aufgabenstellung sollte daher im Vorfeld genau definiert sein.
Hinsichtlich der Vorgehensweise bei den Untersuchungen im Feld, gibt es unterschiedliche Aufschlussverfahren, die der Bauaufgabe und der Standortsituation anzupassen sind.
Im Vorfeld sollten alle möglichen Informationen zum Grundstück und zum Bauvorhaben bzgl. der durchzuführenden Baugrunduntersuchung erörtert werden und die Vorgehensweise abgeklärt sein.